Energieausweis online · GEG / GModG

Ihr Energieausweis. Rechtsgültig in einem Werktag.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude – vollständig online, geprüft von Energieberatern, DIBt-registriert. Ab 69,00 € inkl. MwSt.

  • 69,00 €inkl. MwSt.
  • 1 WerktagLieferzeit
  • 10 Jahregültig

Ausgestellt von Energieeffizienz-Experten nach § 88 GEG

ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude · gemäß GEG (GModG)
Muster
Gebäudetyp
Einfamilienhaus
Baujahr
1994
Wohnfläche
142 m²
Energieträger
Erdgas
Ausweisart
Verbrauchsausweis
Gültig bis
2036
Endenergieverbrauch dieses Gebäudes
A+
A
B
C
D
E
F
G
H
118 kWh/(m²·a)
050100150200250+
Effizienzklasse
D
Registriernummer
BY-2026-XXXXXXXXX
Ausgestellt von ausstellungsberechtigter Person nach § 88 GEG · registriert beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
DIBt-
registriert
  • 100 % online
  • Transparente Preise
  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Express möglich
Zahlung mit
VisaMastercardAmerican ExpressPayPalKlarnaApple PayGoogle Pay
Änderungen durch das GModG

Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Regeln für Energieausweise.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trägt seit Sommer 2026 den Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es bleibt dasselbe Gesetz – für Energieausweise gelten ab 2027 jedoch einige neue Anforderungen. Bereits ausgestellte Energieausweise behalten ihre Gültigkeit von zehn Jahren.

Stichtag
Ab 1. Januar 2027

Bis dahin gelten die bisherigen Regeln – ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig.

  1. 01

    Vorlage auch bei Vertragsverlängerung

    Der Energieausweis muss künftig nicht nur bei Verkauf und Neuvermietung vorgelegt werden, sondern auch bei der Verlängerung bestehender Miet- und Pachtverträge. Wer regelmäßig vermietet, sollte rechtzeitig einen gültigen Ausweis vorhalten.

  2. 02

    Zwei statt drei Abrechnungsjahre

    Beim Verbrauchsausweis genügen ab 2027 zwei Abrechnungsjahre, und die Pflicht zum Bedarfsausweis für kleine, ungedämmte Altbauten entfällt.

  3. 03

    Nichtwohngebäude: Bedarfsausweis als Regel

    Für Nichtwohngebäude wird der Bedarfsausweis zur Regel, und es werden erstmals Effizienzklassen A bis G eingeführt.

  4. 04

    Begehung oder Bildaufnahmen

    Aussteller müssen das Gebäude begehen oder geeignete Bildaufnahmen auswerten. Deshalb können Sie bei uns Fotos von Fassade, Dach und Heizung hochladen – der Ablauf bleibt vollständig online.

Pflichtfälle nach GEG / GModG

Wann Sie einen Energieausweis benötigen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, heute GModG) verlangt den Energieausweis in drei typischen Situationen. Fehlt er, droht ein Bußgeld – Interessenten dürfen ihn bereits bei der Besichtigung verlangen.

Verkauf und Vermietung

Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie Interessenten einen gültigen Energieausweis vorlegen und ihn bei Vertragsabschluss übergeben. Ab 2027 gilt das auch bei der Verlängerung von Miet- und Pachtverträgen.

Mehr erfahren

Immobilienanzeige

Jede Anzeige – ob Portal, Zeitung oder Aushang – muss Ausweisart, Endenergiekennwert, Effizienzklasse, Energieträger und Baujahr nennen. Dafür brauchen Sie den Ausweis vor der Veröffentlichung.

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Modernisierung und Planung

Der Ausweis zeigt, wo Ihr Gebäude energetisch steht, und enthält Modernisierungsempfehlungen – eine gute Grundlage, um Sanierungsschritte und Fördermittel zu planen.

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Verbrauch vs. Bedarf

Wir helfen Ihnen bei der richtigen Wahl.

Beide Ausweise sind rechtsgültig und zehn Jahre gültig. Welcher für Ihr Gebäude zulässig ist, hängt von Baujahr, Wohnungszahl und vorhandenen Verbrauchsdaten ab – in einigen Fällen schreibt das Gesetz die Ausweisart vor.

Aus Verbrauchsdaten

Verbrauchsausweis

Für die meisten Bestandsgebäude
69,00 €Wohngebäude · 1 Werktag
  • Basis: Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre
  • Günstig und schnell – keine Begehung nötig
  • Zulässig ab 5 Wohnungen oder Bauantrag ab 11/1977
Rechnerische Bilanz

Bedarfsausweis

Pflicht bei Neubau und kleinen Altbauten
ab 250,00 €Wohngebäude · 5 Werktage
  • Basis: Pläne, Bauteilangaben, Fotos, Heizung
  • Objektiv – unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Ausführliche Modernisierungsempfehlungen
Energieausweis-Check

Welcher Ausweis ist der richtige für Ihr Gebäude?

Beantworten Sie wenige Fragen zu Gebäudeart, Baujahr und Wohnungszahl. Das Ergebnis zeigt, ob der günstige Verbrauchsausweis ausreicht oder ein Bedarfsausweis Pflicht ist – mit Preis, Lieferzeit und direktem Weg zur Bestellung.

Schritt 1 von 6

Um welche Art von Gebäude geht es?

So funktioniert es

In vier Schritten zu Ihrem Energieausweis.

Jetzt starten
  1. Daten online eingeben

    Gebäudedaten, Heizung und Verbrauchswerte in unser Formular eintragen – dauert etwa 10 Minuten. Unterlagen und Fotos laden Sie einfach hoch.

  2. Prüfung durch Energieberater

    Ein ausstellungsberechtigter Energieeffizienz-Experte prüft Ihre Angaben auf Plausibilität und meldet sich bei Rückfragen persönlich.

  3. Erstellung & DIBt-Registrierung

    Der Ausweis wird nach GEG (heute GModG) erstellt und beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert – mit amtlicher Registriernummer.

  4. Ausweis als PDF erhalten

    Sie erhalten den fertigen Energieausweis per E-Mail als PDF – auf Wunsch zusätzlich gedruckt und unterschrieben per Post.

Preisrechner

Ihr Energieausweis ab 69 €.

Festpreise inklusive Mehrwertsteuer, Prüfung durch Energieeffizienz-Experten und DIBt-Registrierung. Keine Anfahrt, keine versteckten Kosten, keine Nachberechnung.

Gebäudetyp
Ausweisart

Festpreis unabhängig von Fläche und Wohnungszahl – inklusive Prüfung und DIBt-Registrierung.

Zusatzoptionen
  • Zusätzliche Kopie
    Nur mit Postversand
    0
  • Digital als PDF
  • DIBt-Registrierung
  • Prüfung durch Energieberater
  • Persönlicher Ansprechpartner
01 · Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude.

Für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen: Der Verbrauchsausweis wird aus den Heiz- und Warmwasserverbräuchen der letzten Abrechnungsjahre berechnet – witterungsbereinigt und ohne Begehung.

  • Auf Basis Ihrer tatsächlichen Verbrauchsdaten
  • Von ausstellungsberechtigten Energieberatern geprüft und erstellt
  • GEG-konform, beim DIBt registriert – 10 Jahre gültig
  • Fertig in 1 Werktag – mit Express noch am selben Werktag
Preis
69,00 €inkl. MwSt.
02 · Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis für Wohngebäude.

Der Bedarfsausweis bilanziert Gebäudehülle und Anlagentechnik rechnerisch nach Norm – unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner. Pflicht bei Neubau und kleinen, ungedämmten Altbauten, sinnvoll vor Sanierung und Förderung.

  • Objektive Bewertung – unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Von Energieberatern geprüft und bilanziert
  • GEG-konform, beim DIBt registriert – 10 Jahre gültig
  • Fertig in 5 Werktagen – mit Express in 2 Werktagen
Preis
ab 250,00 €inkl. MwSt.
03 · Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude.

Für Büro, Handel, Gastronomie, Hotel und Hallen: Der Verbrauchsausweis weist Wärme und Strom getrennt aus und bezieht sie auf die Nettogrundfläche. Bis Ende 2026 die übliche Ausweisart für Gewerbeimmobilien.

  • Auf Basis Ihrer tatsächlichen Verbrauchsdaten (Heizung und Strom)
  • Von ausstellungsberechtigten Energieberatern geprüft und erstellt
  • GEG-konform, beim DIBt registriert – 10 Jahre gültig
  • Fertig in 1 Werktag – mit Express noch am selben Werktag
Preis
119,00 €inkl. MwSt.
04 · Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude.

Zonenweise Bilanzierung nach DIN V 18599 für Bürogebäude, Läden, Hotels und Produktionsstätten. Der Aufwand hängt von Größe, Nutzungszonen und Technik ab – deshalb erstellen wir ein individuelles Festpreisangebot.

  • Objektive Bewertung – unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Von Energieberatern geprüft und bilanziert
  • GEG-konform, beim DIBt registriert – 10 Jahre gültig
  • Individuelles Angebot innerhalb eines Werktags
Preis
Auf AnfrageAngebot innerhalb eines Werktags

Das Wichtigste in Kürze

Schnellantwort

Einen Energieausweis nach GEG (heute GModG) erstellen Sie bei energieausweis-schnell.de vollständig online: Sie geben die Gebäude- und Verbrauchsdaten in etwa 10 Minuten ein, ein ausstellungsberechtigter Energieberater prüft die Angaben, registriert den Ausweis beim DIBt, und Sie erhalten das PDF in 1 Werktag. Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude kostet 69,00 € inkl. MwSt. und ist 10 Jahre gültig.

  • Verbrauchsausweis 69,00 € · Bedarfsausweis ab 250,00 € – inkl. MwSt. & DIBt-Registrierung
  • Fertig in 1 Werktag, mit Express noch am selben Werktag (Bestellung bis 16 Uhr)
  • Ausgestellt von Energieeffizienz-Experten nach § 88 GEG / GModG
  • Rechtsgültig für Verkauf, Vermietung und Immobilienanzeige – 10 Jahre gültig
FAQ

Häufige Fragen

Antworten zu Kosten, Ablauf, Rechtsgültigkeit und den Änderungen ab 2027.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns

Was kostet ein Energieausweis?
Ein Verbrauchsausweis für ein Wohngebäude kostet bei uns 69,00 €, ein Bedarfsausweis für ein Wohngebäude ab 250,00 € (gestaffelt nach Wohnfläche). Für Nichtwohngebäude kostet der Verbrauchsausweis 119,00 €, den Bedarfsausweis kalkulieren wir individuell. Alle Preise verstehen sich inklusive 19 % Mehrwertsteuer, DIBt-Registrierung und Prüfung durch einen Energieberater. Optional buchbar sind Express-Bearbeitung (39,90 €) und Postversand (9,90 €).
Wie schnell erhalte ich meinen Energieausweis?
Den Verbrauchsausweis erhalten Sie in der Regel innerhalb von 1 Werktag nach Eingang vollständiger Daten als PDF per E-Mail. Mit der Express-Option wird er noch am selben Werktag (Bestellung bis 16 Uhr) erstellt. Ein Bedarfsausweis für Wohngebäude benötigt etwa 5 Werktage, weil unsere Energieberater das Gebäude rechnerisch bilanzieren; mit Express in 2 Werktagen.
Wie läuft die Erstellung online ab?
Sie geben die Gebäudedaten in unserem Formular ein – Baujahr, Fläche, Heizung, Modernisierungen und beim Verbrauchsausweis die Verbrauchswerte der letzten Abrechnungsjahre. Anschließend bezahlen Sie sicher online. Ein ausstellungsberechtigter Energieberater prüft Ihre Angaben auf Plausibilität, fragt bei Unklarheiten nach, erstellt den Ausweis, registriert ihn beim DIBt und Sie erhalten das fertige PDF per E-Mail.
Ist ein online erstellter Energieausweis rechtsgültig?
Ja. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, heute GModG) erlaubt ausdrücklich, dass Eigentümer die benötigten Daten selbst bereitstellen (§ 83 Abs. 1). Entscheidend ist, dass eine nach § 88 ausstellungsberechtigte Person den Ausweis erstellt und er beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert wird. Genau das leisten wir – der Ausweis ist bundesweit gültig und für Verkauf, Vermietung und Immobilienanzeigen anerkannt.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Nur Personen mit der Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG (heute GModG), zum Beispiel Architekten, Bauingenieure, Handwerksmeister bestimmter Gewerke oder Energieberater mit entsprechender Fortbildung. Alle Ausweise von energieausweis-schnell.de werden von solchen ausstellungsberechtigten Energieeffizienz-Experten erstellt und mit einer DIBt-Registriernummer versehen.
Muss ein Energieberater mein Gebäude vor Ort besichtigen?
Für den Verbrauchsausweis ist keine Begehung nötig. Beim Bedarfsausweis darf der Aussteller nach dem Gesetz entweder das Gebäude begehen oder sich auf geeignete Bildaufnahmen und Ihre Angaben stützen. Deshalb bitten wir Sie, Fotos des Gebäudes und der Heizungsanlage hochzuladen – so bleibt der gesamte Ablauf online, und ab 2027 ist genau diese Dokumentation vorgeschrieben.
Brauche ich einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis?
Für die meisten Bestandsgebäude reicht der günstigere Verbrauchsausweis. Ein Bedarfsausweis ist derzeit Pflicht bei Neubauten sowie bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen. Diese Einschränkung entfällt ab dem 1. Januar 2027. Unser Energieausweis-Check zeigt Ihnen in wenigen Klicks, welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig ist.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum (§ 79 Abs. 3 GEG). Danach – oder nach umfangreichen Modernisierungen, die die Kennwerte verändern – benötigen Sie einen neuen Ausweis. Vor Ablauf erinnern wir Sie auf Wunsch rechtzeitig per E-Mail.
Was ändert sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ab 2027?
Das GEG heißt seit Sommer 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz. Ab dem 1. Januar 2027 gilt unter anderem: Beim Verbrauchsausweis genügen zwei statt drei Abrechnungsjahre, die Bedarfsausweis-Pflicht für kleine Altbauten entfällt, für Nichtwohngebäude wird der Bedarfsausweis zur Regel, Nichtwohngebäude erhalten Effizienzklassen A bis G, der Ausweis muss auch bei Verlängerung von Miet- und Pachtverträgen vorgelegt werden, und der Aussteller braucht eine Begehung oder geeignete Fotos. Bereits ausgestellte Ausweise behalten ihre Gültigkeit.
Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis vorlege?
Wer bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung keinen gültigen Energieausweis vorlegt oder in Immobilienanzeigen die Pflichtangaben weglässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Interessenten können den Ausweis bereits bei der Besichtigung verlangen. Mit einem Verbrauchsausweis in einem Werktag sind Sie auf der sicheren Seite.

Bereit für Ihren Energieausweis?

Daten in 10 Minuten eingeben, Prüfung durch Energieberater, DIBt-Registrierung – fertig in 1 Werktag. Ab 69,00 € inkl. MwSt.

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