Verkauf und Vermietung
Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie Interessenten einen gültigen Energieausweis vorlegen und ihn bei Vertragsabschluss übergeben. Ab 2027 gilt das auch bei der Verlängerung von Miet- und Pachtverträgen.
Mehr erfahrenVerbrauchs- oder Bedarfsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude – vollständig online, geprüft von Energieberatern, DIBt-registriert. Ab 69,00 € inkl. MwSt.
Ausgestellt von Energieeffizienz-Experten nach § 88 GEG
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trägt seit Sommer 2026 den Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es bleibt dasselbe Gesetz – für Energieausweise gelten ab 2027 jedoch einige neue Anforderungen. Bereits ausgestellte Energieausweise behalten ihre Gültigkeit von zehn Jahren.
Bis dahin gelten die bisherigen Regeln – ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig.
Der Energieausweis muss künftig nicht nur bei Verkauf und Neuvermietung vorgelegt werden, sondern auch bei der Verlängerung bestehender Miet- und Pachtverträge. Wer regelmäßig vermietet, sollte rechtzeitig einen gültigen Ausweis vorhalten.
Beim Verbrauchsausweis genügen ab 2027 zwei Abrechnungsjahre, und die Pflicht zum Bedarfsausweis für kleine, ungedämmte Altbauten entfällt.
Für Nichtwohngebäude wird der Bedarfsausweis zur Regel, und es werden erstmals Effizienzklassen A bis G eingeführt.
Aussteller müssen das Gebäude begehen oder geeignete Bildaufnahmen auswerten. Deshalb können Sie bei uns Fotos von Fassade, Dach und Heizung hochladen – der Ablauf bleibt vollständig online.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, heute GModG) verlangt den Energieausweis in drei typischen Situationen. Fehlt er, droht ein Bußgeld – Interessenten dürfen ihn bereits bei der Besichtigung verlangen.
Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie Interessenten einen gültigen Energieausweis vorlegen und ihn bei Vertragsabschluss übergeben. Ab 2027 gilt das auch bei der Verlängerung von Miet- und Pachtverträgen.
Mehr erfahrenJede Anzeige – ob Portal, Zeitung oder Aushang – muss Ausweisart, Endenergiekennwert, Effizienzklasse, Energieträger und Baujahr nennen. Dafür brauchen Sie den Ausweis vor der Veröffentlichung.
Mehr erfahrenDer Ausweis zeigt, wo Ihr Gebäude energetisch steht, und enthält Modernisierungsempfehlungen – eine gute Grundlage, um Sanierungsschritte und Fördermittel zu planen.
Mehr erfahrenBeide Ausweise sind rechtsgültig und zehn Jahre gültig. Welcher für Ihr Gebäude zulässig ist, hängt von Baujahr, Wohnungszahl und vorhandenen Verbrauchsdaten ab – in einigen Fällen schreibt das Gesetz die Ausweisart vor.
Beantworten Sie wenige Fragen zu Gebäudeart, Baujahr und Wohnungszahl. Das Ergebnis zeigt, ob der günstige Verbrauchsausweis ausreicht oder ein Bedarfsausweis Pflicht ist – mit Preis, Lieferzeit und direktem Weg zur Bestellung.
Gebäudedaten, Heizung und Verbrauchswerte in unser Formular eintragen – dauert etwa 10 Minuten. Unterlagen und Fotos laden Sie einfach hoch.
Ein ausstellungsberechtigter Energieeffizienz-Experte prüft Ihre Angaben auf Plausibilität und meldet sich bei Rückfragen persönlich.
Der Ausweis wird nach GEG (heute GModG) erstellt und beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert – mit amtlicher Registriernummer.
Sie erhalten den fertigen Energieausweis per E-Mail als PDF – auf Wunsch zusätzlich gedruckt und unterschrieben per Post.
Festpreise inklusive Mehrwertsteuer, Prüfung durch Energieeffizienz-Experten und DIBt-Registrierung. Keine Anfahrt, keine versteckten Kosten, keine Nachberechnung.
Festpreis unabhängig von Fläche und Wohnungszahl – inklusive Prüfung und DIBt-Registrierung.
Für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen: Der Verbrauchsausweis wird aus den Heiz- und Warmwasserverbräuchen der letzten Abrechnungsjahre berechnet – witterungsbereinigt und ohne Begehung.
Der Bedarfsausweis bilanziert Gebäudehülle und Anlagentechnik rechnerisch nach Norm – unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner. Pflicht bei Neubau und kleinen, ungedämmten Altbauten, sinnvoll vor Sanierung und Förderung.
Für Büro, Handel, Gastronomie, Hotel und Hallen: Der Verbrauchsausweis weist Wärme und Strom getrennt aus und bezieht sie auf die Nettogrundfläche. Bis Ende 2026 die übliche Ausweisart für Gewerbeimmobilien.
Zonenweise Bilanzierung nach DIN V 18599 für Bürogebäude, Läden, Hotels und Produktionsstätten. Der Aufwand hängt von Größe, Nutzungszonen und Technik ab – deshalb erstellen wir ein individuelles Festpreisangebot.
Das Wichtigste in Kürze
Schnellantwort
Einen Energieausweis nach GEG (heute GModG) erstellen Sie bei energieausweis-schnell.de vollständig online: Sie geben die Gebäude- und Verbrauchsdaten in etwa 10 Minuten ein, ein ausstellungsberechtigter Energieberater prüft die Angaben, registriert den Ausweis beim DIBt, und Sie erhalten das PDF in 1 Werktag. Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude kostet 69,00 € inkl. MwSt. und ist 10 Jahre gültig.
Antworten zu Kosten, Ablauf, Rechtsgültigkeit und den Änderungen ab 2027.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns
Daten in 10 Minuten eingeben, Prüfung durch Energieberater, DIBt-Registrierung – fertig in 1 Werktag. Ab 69,00 € inkl. MwSt.